Gartenordnung

Gartenordnung

Werte Vereinsmitgliede

  1. Diese Gartenordnung wurde in Anlehnung an das Bundeskleingartengesetz und der Satzung des Gartenvereins erstellt.
  2. Die Kleingartenordnung regelt die grundlegenden Fragen der Nutzung des Kleingartens und des Zusammenlebens der Kleingärtner (Pächter) im Gartenverein.
  3. Kleingärten sind Gärten, die in einer Kleingartenanlage liegen.
  4. Kleingartenanlagen sind der Allgemeinheit zugänglich.
  5. Mindestens 1/3 der Gartenfläche sollte dem Anbau von Obst und Gemüse vorbehalten sein.
  6. Die festgelegten Grenzen zu den Nachbarn sind zu achten und zu waren.
  7. Jedes Vereinsmitglied hat in seinem Garten für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen.
  8. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen in den Nachbargärten aber auch an den öffentlichen Wegen sind Ziergehölze, Hecken und Beerensträucher mit einem Abstand von mind. 0,50m zur Grenze zu pflanzen. Die vorgeschriebenen Pflanzhöhen sind dabei einzuhalten.
  9. Umgang mit Waldbäumen, sonstige hochwachsende Bäume und zu Baumfällungen. Waldbäume und sonstige hochwachsende Bäume sind innerhalb von Parzellen nicht erlaubt, da sie dem Bundeskleingartengesetz, §1, Abs. 1, Nr. 1, entgegenstehen. Darunter gehört auch dass eine Neupflanzung dieser Bäume in den Parzellen nicht gestattet ist. Die bereits vorhandenen Bäume dieser Art können jedoch im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Vorstand und Pächter bis zum Pächterwechsel geduldet werden, sofern die kleingärtnerische Nutzung von mind. 1/3 der Parzelle gewährleistet ist und keine Beeinträchtigung der benachbarten Parzellen vorliegt. Die Entscheidung der kompletten, bzw. teilweisen Entfernung der Nadelgehölze in den Parzellen bis zum Pächterwechsel obliegt den Vorständen des Kleingartenvereins und kann auch durch einen Mitgliederbeschluss gegenüber dem Vorstand verbindlich festgelegt werden.
  10. Pflanzliche Abfälle sind sachgemäß zu kompostieren.
  11. Das Abbrennen von offenen Feuern, verbrennen von Baumverschnitt, Laub oder sonstigen Materialien ist verboten.
  12. Das Ablagern von Gartenabfällen oder Materialien jeglicher Art in der Kiesgrube oder im Wald ist verboten.
  13. Die Benutzung der Wege innerhalb der Anlage mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art ist nicht gestattet.
  14. Das Parken vor den Gartentoren und auf den Zufahrtswegen ist nicht gestattet, ausgenommen, dass Be-und Entladen schwerer Materialien.
  15. Radfahren innerhalb der Anlage ist verboten.
  16. Das übersteigen der Teichabsperrung ist nicht gestattet.
  17. In Ausnahmefällen ist die Benutzung des Waldweges mit Pkw, ab Tor-Container zum Transport von schweren Materialien oder behinderten Personen erlaubt.
  18. Zum Aufstellen von Grillkaminen ist eine Genehmigung vom Vorstand einzuholen.
  19. Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art im Grillkamin ist verboten.
  20. Das Aufstellen von Badebecken, Frühbeetkästen, Gewächshäusern und Geräteschuppen ist beim Vorstand schriftlich zu beantragen.
  21. Nicht gestattet sind das Betreiben von Spül-und Waschmaschinen, sowie Spültoiletten deren Abwasser in den Bach abgeleitet werden.
  22. Unter Berücksichtigung der Belange der Umwelt sind Fäkalien vom Pächter ordnungsgemäß zu entsorgen (kompostieren).
  23. Hunde sind angeleint zu führen.
  24. Zur Pflege und Reinhaltung der gemeinsam genutzten Flächen, (Wege, Teich, Bach und sonstige Freiflächen) ist der Revierplan gültig.
  25. Die Höhe der Zäune und Hecken von max. 1,20m entlang der Hauptwege sind einzuhalten. Die Außenhecken sind auf max. Zaunhöhe zu schneiden. Die Zäune zwischen den einzelnen Gärten sind mit Absprache des Nachbarn zu gestalten, dürfen jedoch die max. Höhe des Außenzaunes (Hauptwege) nicht überschreiten.
  26. Der Kleingärtner, alle seine Gäste und Angehörige haben sich so zu verhalten, dass kein anderer mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört werden.
  27. In Unserer Anlage sind ganzjährig Ruhezeiten einzuhalten.                                                Montag bis Freitag 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr                                                                       In dieser Zeit sind alle lärmintensiven Arbeiten, z.B. Motor u. Kreissägen, Bohren, Holzhacken, Rasen mähen, Hecke schneiden, Bau-Haus und Gartenarbeiten und sonstige der Ruhezeit unangemessene Lautäußerungen zu unterlassen.
  28. Das gleiche gilt in der Saison (01.05. – 30.09.) von                                                 Samstag 18:00 Uhr bis Montag 6:00 Uhr
  29. Die Eingangstore sind in der Saison von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr offen zu halten.
  30. Abmahnungen (gebührenpflichtig)                                                                Abmahnugen werden bei Verstößen gegen gesetzliche oder vereinsinterne Regelungen erteilt. Sie bedürfen der Schriftform und werden nachweislich zugestellt. Bevor eine Abmahnung erfolgt, hat mind. eine mündliche oder schriftliche Aufforderung durch den Vorstand zur Beseitigung des Missstandes zu erfolgen.
  31. Das Parken von Kraftfahrzeugen ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen erlaubt. Waschen oder Instandsetzungen von Kraftfahrzeugen auf den Parkplätzen ist verboten.
  32. Jeder Kleingärtner in unserem Verein ist verpflichtet jährlich 12 Stunden in manueller Arbeitsleistung zu erbringen. Ausnahmen sind mit dem Vorstand abzusprechen. Nicht geleistete, erbrachte Arbeitsleistungen sind mit einem Stundensatz von 10€ (wenn gemeldet) und 30€ (bei nicht gemeldet) zu bezahlen.
  33. Die Beiträge für Elt, Wasser und Pacht sind bargeldlos bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres auf das Konto des Vereins zu überweisen.
  34. Im Winterhalbjahr, wenn die Gartenanlage geschlossen ist, besteht keine Räum-und Streupflicht, auch nicht für angrenzende öffentliche, nicht zur Anlage gehörenden Wege. Im Winterhalbjahr sind alle Tore verschlossen zu halten.
  35. Jeder Kleingärtner hat laut Pachtvertrag seine Gartennummer sichtbar anzubringen.
  36. In jeder Parzelle darf eine Gartenlaube in einfacher Ausführung mit höchstens 24m² Grundfläche, einschließlich überdachtem Freisitz errichtet werden. Das Errichten oder Verändern der Gartenlaube erfordert die Zustimmung des Vorstandes.
  37. Kleintierhaltung in unserer Gartenanlage gehört grundsätzlich nicht zur kleingärtnerischen Nutzung.
  38. Ein Pächterwechsel ist grundsätzlich dem Vorstand bekannt zugeben. Der Vorstand entscheidet über die weitere Vergabe der freiwerdenden Parzelle.
  39. Es dürfen im Verein keine Schusswaffen einschließlich Luftdruckwaffen verwendet werden.
  40. Kommt der Pächter den sich aus der Gartenordnung ergebenden Verpflichtungen nicht nach, ist der Verein nach zweimaliger schriftlicher Abmahnung berechtigt, diese Verpflichtung auf Kosten des Pächters erfüllen zu lassen.
  41. Jedes Vereinsmitglied sollte daran denken das Verstöße gegen diese Gartenordnung unsere Gemeinnützigkeit gefährdet.
  42. Diese Gartenordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

Der Vorstand